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DGUV Vorschrift 3DIN VDE 0105-100

DGUV V3 Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Verteilungen, Installationen und Schutzmaßnahmen: Wir prüfen Ihre elektrische Anlage nach dem Dreiklang aus Besichtigen, Erproben und Messen und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

Prüftechniker misst an einem geöffneten Unterverteiler

Das Wichtigste in Kürze

  • Fest installierte Anlagen müssen regelmäßig durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.
  • Grundlage der Wiederholungsprüfung ist DIN VDE 0105-100, ergänzend gelten DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV.
  • Geprüft wird in drei Schritten: Besichtigen, Erproben, Messen.
  • Die Prüffrist hängt von Anlage und Einsatz ab. Wir helfen bei der Einordnung.

In einfachen Worten

Direkt zu den Details

Was ist das?

Die Elektrik, die fest im Gebäude verbaut ist: Verteilerschränke, Leitungen, Steckdosen und Beleuchtung.

Was passiert bei der Prüfung?

Eine sieht sich die Anlage an, misst Schutzmaßnahmen nach und dokumentiert alles. Üblicherweise in Absprache mit Ihrem Betriebsablauf.

Was müssen Sie tun?

Zugang zu den Verteilern ermöglichen und uns einen Ansprechpartner nennen. Den Rest planen wir mit Ihnen.

Grundlagen

Was gehört zu den ortsfesten elektrischen Anlagen?

Alles, was fest installiert und mit dem Gebäude oder der Infrastruktur verbunden ist: von der Hauptverteilung bis zur Steckdose.

Dazu zählen Hauptverteiler, Unterverteilungen, Stromkreise, Steckdosen und Schalter, Beleuchtung, Schutzleiter- und Potenzialausgleichssysteme sowie ortsfeste Betriebsmittel. Weil diese Anlagen im Alltag kaum bewegt werden, ist die Beanspruchung geringer. Alterung, Wärme, lockere Klemmen oder spätere Änderungen können jedoch Risiken verursachen.

Die Wiederholungsprüfung stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen wirksam bleiben und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand; die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.

Prüfverfahren

Besichtigen, Erproben, Messen.

Je nach Anlage umfasst die Prüfung folgende Punkte.

  1. Besichtigen

    Zustand von Verteilungen, Leitungen, Kennzeichnung, Schutzeinrichtungen und Umgebungsbedingungen. Abgleich mit vorhandener Dokumentation.

  2. Erproben

    Funktion von Schutzeinrichtungen, z. B. Prüftaste von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCD), Not-Aus-Einrichtungen und Verriegelungen.

  3. Messen

    Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potenzialausgleich, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz bzw. Abschaltbedingungen und Auslösewerte von RCDs.

  4. Drehfeld

    Prüfung der Drehfeldrichtung an Drehstromsteckdosen und -anschlüssen, wo relevant.

  5. Bewertung

    Abweichungen werden nach Dringlichkeit eingeordnet, von „sofort beheben“ bis „zur Beobachtung“.

  6. Dokumentation

    Messwerte, Befunde und Empfehlungen im digitalen Prüfprotokoll, jederzeit im Kundenportal abrufbar.

Prüffristen

Wie oft muss geprüft werden?

PrüfobjektRichtwertHinweis
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahreWiederholungsprüfung durch Elektrofachkraft
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)Prüftaste regelmäßigFunktionstest durch Benutzer in kurzen Abständen; Messung bei der Wiederholungsprüfung
Anlagen mit erhöhter Beanspruchungkürzerz. B. Feuchträume, Staub, hohe Wärmebelastung
Richtwerte: abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Die konkreten Fristen legen Sie im Betrieb fest. Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Einordnung.
Geöffneter Prüfkoffer mit Messgeräten
Messtechnik

Mit kalibrierten Prüfgeräten gemessen.

Verlässliche Ergebnisse brauchen verlässliche Messtechnik. Unsere Prüfgeräte werden regelmäßig kalibriert und die Messwerte direkt digital erfasst.

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Häufige Fragen

FAQ zur Prüfung ortsfester Anlagen

Muss die Anlage für die Prüfung abgeschaltet werden?
Teilweise ja: für Isolationsmessungen müssen Stromkreise spannungsfrei sein. Wir stimmen Zeitfenster und Reihenfolge mit Ihnen ab, damit Ausfälle so kurz und planbar wie möglich bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung?
Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen (DIN VDE 0100-600). Die Wiederholungsprüfung stellt in festgelegten Abständen den sicheren Zustand sicher (DIN VDE 0105-100).
Welche Nachweise bekomme ich?
Ein Prüfprotokoll mit Messwerten, Befunden und Empfehlungen. Es dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherern und Auditoren.
Wer legt die Prüffrist fest?
Sie als Arbeitgeber, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Richtwerte aus Vorschriften und Regelwerken dienen als Orientierung.

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